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发布时间:2026-09-11 | 浏览:2
450.000+ Gerichtsurteile im JuraForum
JuraForum.de veröffentlicht hier in nahezu täglicher Aktualisierung die von den deutschen Bundes-, Oberlandes-, Oberverwaltungs- und Landesarbeitsgerichten zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidungen in der von den Gerichten zur Veröffentlichung erstellten Form mit oder ohne amtliche Leitsätze.
Urteile vom EuGH
Die Entscheidungen des EuG, des EuGH und des EGMR werden wöchentlich aktualisiert. An den Fassungen der Entscheidungen des EuG, des EuGH und des EGMR sind noch Änderungen möglich. Die allein verbindliche und bei Abweichungen von der elektronischen Fassung ausschlaggebende endgültige Fassung der Texte des EuG und des EuGH wird in der "Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz" veröffentlicht.
Entscheidungen ohne Bindungswirkung und mit Gesetzeskraft
Urteile sind schriftliche Entscheidungen, die im Regelfall von Richtern meist im Anschluss an eine mündliche Verhandlung ergehen, um eine zwischen zwei Parteien bestehende strittige Frage endgültig zu klären. Sie ergehen „Im Namen des Volkes“ und werden mit der Urteilsverkündung wirksam. Urteile werden von Amts wegen zugestellt, was auch für den Fristbeginn der Rechtsmittel sowie für eine mögliche Vollstreckung wichtig ist.
Gemäß deutschem Recht sind Gerichte nicht an Urteile gebunden, wenn sie nicht in demselben Rechtsstreit erlassen wurden. Sie können sogar von Urteilen, die vom eigenen oder einem anderen Gericht ergangen sind, abweichen. Nur wer als Richter einer unteren Instanz in der Praxis entgegen einschlägiger BFH, BSG, BAG oder BGH Urteile entscheidet, riskiert die große Gefahr der Aufhebung des eigenen Urteils. Lediglich für Urteile, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gefällt hat, besteht eine Bindung, weil sie Gesetzeskraft erlangen.
Urteilskriterien im Zivilprozess und Strafprozess
In Zivilprozessen können Urteile nach folgenden Kriterien eingeteilt werden und zwar nach
der Rechtsfolge (Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungsurteile);
dem Umfang des Prozessabschlusses (Teil-, Zwischen-, Vollendurteile);
der Basis eines Urteils (streitige und unstreitige Urteile: Versäumnis-, Anerkenntnis-, Verzichtsurteile);
der Bestandskraft eines Urteils (unbedingte Urteile, Vorbehaltsurteile).
Demgegenüber wird im Strafprozess lediglich zwischen einem Sach- und einem Prozessurteil unterschieden.
Veröffentlichungspflicht der Gerichte
Gemäß Bundesverfassungsrecht sind seit 1997 alle Gerichte dazu verpflichtet, ihre Urteile der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, dass
das Urteil von Interesse für die Allgemeinheit ist;
die Veröffentlichung neutral und in anonymisierter Form erfolgt, damit z. B. die Verfahrensbeteiligten nicht ermittelt werden können.
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