Kosovo – BMEIA
发布时间:2026-09-11 | 浏览:2
Stand 12.09.2026 (Unverändert gültig seit: 07.09.2026)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsrisiko ( Sicherheitsstufe 2 ) im Norden des Landes. Bei Reisen in diesen Teil Kosovos wird auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen.
Guter Sicherheitsstandard ( Sicherheitsstufe 1 ) im Rest des Landes.
Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung !
Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!
Aktuelle Hinweise
Es kann in den kommenden Tagen in mehreren Städten des Kosovo zu größeren Menschenansammlungen und damit verbundenen Verkehrsbehinderungen kommen.
Insbesondere am 12. September und am 16. September 2026 ist mit möglichen Einschränkungen zu rechnen. Auch an den dazwischenliegenden bzw. folgenden Tagen können kurzfristig Verkehrsbehinderungen oder größere Menschenansammlungen auftreten.
Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und verfolgen Sie die lokale Berichterstattung.
Die Österreichische Botschaft Pristina bleibt am 16. September 2026 für den Parteienverkehr grundsätzlich geschlossen. Für Notfälle ist die Botschaft über den Bereitschaftsdienst erreichbar.
Von Frühling bis Herbst ist mit Waldbränden zu rechnen. Personen, die sich in gefährdeten Gebieten aufhalten, sollten sich entsprechend verhalten und den Weisungen der Behörden vor Ort unbedingt Folge leisten. Wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, wählen Sie die Notrufnummer 112! Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr können auch über EFFIS, das europäische Waldbrandinformationssystem , abgerufen werden.
Sicherheit & Kriminalität
Sicherheitsrisiko ( Sicherheitsstufe 2 ) im Norden des Landes. Bei Reisen in diesen Teil Kosovos wird auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen
Obwohl es im Norden des Kosovo immer wieder zu Spannungen kam, die zu vereinzelten Unruhen, Protesten und Sicherheitsvorfällen führten, hat sich die Lage seit 2024 gebessert und ist grundsätzlich stabil. Die Situation im Norden des Kosovo bleibt jedoch politisch sensibel, und kurzfristige Änderungen der Sicherheitslage können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere in Phasen erhöhter politischer Spannungen kann es ohne große Vorwarnung zu lokalen Zwischenfällen wie Protesten und Störungen kommen. Auch kann es anlassbezogen Schließungen einzelner Grenzübergänge zwischen dem Kosovo und Serbien geben.
Bleiben Sie wachsam, verfolgen Sie die lokalen Medien, folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und meiden Sie Demonstrationen sowie größere Menschenansammlungen!
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1) im Rest des Landes.
Außerhalb befestigter Straßen, befahrener Wege und ausgeschilderter Wanderwege besteht in großen Teilen des Landes nach wie vor eine gewisse Minengefahr.
Notrufnummern: Allgemeine Notrufnummer: 112 medizinischer Notfall: 194 Feuerwehr: 193 Polizei: 192
Einreise & Ausreise
Visumpflicht: Nein für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Ab dem 15. März 2026: bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes
eAusweise : Elektronische Ausweise (ID Austria) werden derzeit ausschließlich in Österreich akzeptiert
Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
Konventions- oder Fremdenpass: Wenden Sie sich bitte an die weiter unten angeführte „ausländische Vertretung in Österreich“ .
Anmeldepflicht: Die kosovarische Aufenthaltsadresse ist innerhalb von drei Tagen bei der Einreise an der Grenze oder der nächstgelegenen Polizeistation zu melden.
Beachten Sie weiters:
Ausreise über Serbien: Die serbischen Behörden erteilen an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien keine Einreisestempel. Aus dem Kosovo kommend kann man daher nur über Serbien auf dem Landweg ausreisen, wenn auch die Einreise über Serbien erfolgte und die Gesamtdauer der Reise drei Monate nicht übersteigt.
Der Aufenthalt in bzw. der Transit durch Serbien ist somit nur mit gültigem Einreisestempel möglich. Ohne serbischen Einreisestempel kann es zur Rückweisung an der Grenze oder zu Problemen bei der Wiederausreise kommen.
Der serbische Einreisestempel kann auch vor Ablauf dieser Drei-Monats-Frist ungültig werden, wenn in diesem Zeitraum eine Reise in einen Drittstaat erfolgte und die Rückreise über den Kosovo getätigt wurde.
Wurde bei der Einreise nach Kosovo ein Stempel der kosovarischen Grenzbehörden in den Reisepass angebracht, kann Reisenden von den serbischen Behörden die Einreise verweigert werden. Passen Sie Ihre Reisepläne dementsprechend an! Teilen Sie der kosovarischen Grenzpolizei mit, wenn Sie keinen kosovarischen Einreisestempel im Reisepass wünschen
Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
Diebstahl/Verlust des Reisedokuments : Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Einfuhr & Ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 EUR müssen jedoch deklariert werden. Bei der Einfuhr von humanitären Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung einzuholen, ansonsten werden Zollabgaben fällig.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem österreichischen Standard. Die hygienischen Bedingungen sind unzureichend. Medikamente müssen privat erworben werden.
Im Kosovo treten vereinzelt durch Zecken übertragene Erkrankungen (u. a. Frühsommer-Meningoenzephalitis – FSME, Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber) auf. Es wird empfohlen, Zecken- und Mückenstiche durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden und den Standardimpfschutz vor Reiseantritt zu überprüfen.
Besonders in Pristina ist die Luftqualität bei Tiefdruckwetterlage und während der Heizperiode sehr schlecht, was zu schweren Atemwegserkrankungen führen kann. Aktuelle Daten finden Sie unter: World Air Quality Index , oder über die App IQAir .
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Bei Einreise muss eine Kfz-Versicherung an der Grenze abgeschlossen werden, da die internationale Versicherungskarte nicht anerkannt wird. Der österreichische Führerschein wird anerkannt.
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, der Kfz-Zulassung oder der Kennzeichentafeln muss eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstattet werden. Ohne Anzeigenbestätigung kommt es zu Schwierigkeiten bei der Weiterreise im Land bzw. der Ausreise aus dem Kosovo. Kontaktieren Sie die Österreichische Botschaft in Pristina während der Amtszeiten für weitere Informationen.
Der Straßenzustand in Kosovo ist vielerorts schlecht. Auch aufgrund der nicht optimalen Straßen- und Fahrzeugbeleuchtung wird zur höchsten Aufmerksamkeit geraten. Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig.
Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden
Bei Verkehrsdelikten muss der Fahrer mit einer Gerichtsverhandlung rechnen. Es werden die Dokumente als Sicherstellung abgenommen und erst nach der Gerichtsverhandlung und Verhängung der Strafe wieder ausgehändigt. Das kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen. In dieser Zeit kann das Land nicht verlassen werden.
Weitere Informationen zu Verkehrsbestimmungen finden Sie auf der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Gemäßigtes kontinentales Klima mit ausgeprägten, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen. Die Temperaturen können im Sommer bis auf 40° C steigen und im Winter auf unter -20° C fallen. Starke Schneefälle sind keine Seltenheit.
Besondere Bestimmungen
Das kosovarische Strafrecht sieht für Sexualdelikte teilweise strengere Bestimmungen als in Österreich vor. Das allgemeine Schutzalter beträgt 16 Jahre; zudem können sexuelle Handlungen unter Ausnutzung von Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnissen strafrechtliche Konsequenzen haben.
Österreichische Vertretungen
Pristina / Prishtina
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Telefon: (+383) 45 10 1003 (+383) 44 50 4101 E-Mail: austrianconsulate.pejapec(at)gmail.com Leitung: CETAJ Avdyl | Honorarkonsul Konsularbezirk: Peja, Istog, Decani und Klina
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise Notpassausstellung vor Ort Visabefugnis Beglaubigungsbefugnis
Parteienverkehr: Di 09.00 - 12.00 Mi 09.00 - 12.00 Do 09.00 - 12.00
Pristina / Prishtina
Telefon: (+383/38) 24 92 84 (Amt und Konsulat) Telefax: (+383/38) 24 92 85 (Amt und Konsulat) E-Mail: pristina-ob(at)bmeia.gv.at Web: www.aussenministerium.at/pristina https://www.facebook.com/Austrian-Embassy-Pristina-465997456899774/timeline/ Leitung: SCHNETZER Georg, Mag.phil. | ao. und bev. Botschafter Anmerkung: Sichtvermerkserteilung und AT-Anträge durch die ÖB Skopje.
Pristina / Prishtina
Telefon: (+383/38) 248 151 Telefax: (+383/38) 248 151 E-Mail: pristina(at)ada.gv.at Web: www.entwicklung.at/wo-wir-arbeiten/kosovo www.entwicklung.at/en/where-we-work/kosovo Leitung: GLAVITZA Rita, Mag. | Botschaftsrätin
Ausländische Vertretungen in Österreich
Botschaft der Republik Kosovo
Prinz Eugen Straße 8-10, 1040 Wien
Telefon: (+43 / 1) 503 11 77 Telefax: (+43 / 1) 503 11 77 - 20 E-Mail: embassy.austria(at)rks-gov.net Web: https://ambasadat.net/ Notruf: (+43) 676 786 18 65 Amtsbereich: Republik Österreich
Honorarkonsulat der Republik Kosovo, Salzburg
Strubergasse 21, 5020 Salzburg
Telefon: (+43 / 0)) 699 1442 0040 E-Mail: markus.paulmichl(at)pmu.ac.at Amtsbereich: Salzburg
Honorarkonsulat der Republik Kosovo, Wien
Stoss im Himmel 3, 1010 Wien
Telefon: (+43 / 0) 1 504 66 77 E-Mail: office@create-connections.com Amtsbereich: Wien, Niederösterreich
Honorarkonsulat der Republik Kosovo, Graz
Kärntner Straße 337, 8054 Graz
Telefon: (+43 / 316) 28 66 60 - 790 E-Mail: manfred.brandner(at)bitmedia.at Web: www.bitmedia.at Amtsbereich: Steiermark Amtsbefugnis: keine Beglaubigungs-, Pass- und Visabefugnis; Schnittstelle für wirtschaftliche Fragen von beiden Seiten, Unterstützung im Bereich Kooperationen zwischen Steiermark und Kosovo; Organisationsunterstützung bei Reisen von Kosovaren nach Graz / Steiermark;
Vertrauensarzt/ärztin
Vertrauensarzt Dr.med.univ. Fatos KOJQIQI
Vertrauensanwalt/anwältin
Vertrauensanwalt Taulant HODAJ LL.M.
Vertrauensanwalt Mag. Virtyt IBRAHIMAGA
Vertrauensanwalt Mag. Albert ISLAMI
Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes .
Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Hauptstadt Pristina / Prishtina
Sprache Albanisch, Serbisch
Fremdsprachen Englisch, Deutsch, Italienisch
Auslandsservice
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