Landesrecht ᐅ Definition und Beispiele
发布时间:2026-11-01 | 浏览:2
Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 26.08.2026 | Jetzt kommentieren | Jetzt bewerten
Landesrecht meint das von den Gesetzgebungsorganen der (Bundes-)Länder geschaffenes Recht. Es ist damit von dem Bundesrecht, also das vom Bund geschaffene Recht, abzugrenzen. In der Bundesrepublik Deutschland stehen das Bundesrecht und das Landesrecht im Grunde nebeneinander. Dies ist Ausdruck des Föderalismusprinzips.
Es gilt dennoch der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“, der in Art . 31 des Grundgesetzes [ GG ] kodifiziert ist. Dabei ist aber stets der Vorrang der Art. 70 ff. GG zu beachten. Nach Art. 70 Absatz 1 GG obliegt nämlich grundsätzlich den Ländern das Recht der Gesetzgebung , soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Insoweit ist zwischen der sog. konkurrierenden Gesetzgebung und der ausschließlichen Gesetzgebung zu unterscheiden:
Nach Art. 72 Absatz 1 GG haben die Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (eine Ausnahme dazu stellt Art. 72 Absatz 3 GG dar). Art. 74 GG normiert, auf welche Gebiete sich die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt.
Nach Art. 71 GG haben die Länder im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.
Auszug über den Inhalt des Landesrechts der Länder: Der Begriff Landesrecht wird auch für die Textsammlung aller durch die Bundesländer geschaffenen Gesetze verwendet.
Die Landesverfassung Jedes Landesrecht – als Sammlung – beginnt mit der eigenen Landesverfassung, die sich von Bundesland zu Bundesland erheblich unterscheidet.
Regelungen zu Staat und Verfassung -> Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof / Staatsgerichtshof -> Landeswahlgesetz -> Feiertagsgesetz
Regelungen zur Verwaltung -> Landesverwaltungsverfahrensgesetz -> Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz -> Landesverwaltungszustellungsgesetz -> Landesbeamtengesetz -> Landesdisziplinargesetz -> Landesgebührengesetz -> Landesgleichstellungsgesetz -> Landesdatenschutzgesetz
Regelungen zum Kommunalrecht -> Gemeindeordnung -> Gemeindehaushaltsverordnung -> Landkreisordnung -> Kommunalwahlgesetz -> Kommunalabgabengesetz
Regelungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung -> Polizei- und Ordnungsbehördengesetz / Sicherheits- und Ordnungsgesetz -> Landesgesetz über gefährliche Hunde
Regelungen zum Umweltschutz -> Landes-Immissionsschutzgesetz -> Landesbodenschutzgesetz -> Landeswassergesetz -> Landesnaturschutzgesetz -> Landesumweltinformationsgesetz
Regelungen zum Planungs-, Bau- und Denkmalschutzrecht -> Landesbauordnung -> Landesplanungsgesetz -> Denkmalschutzgesetz
Regelungen zur Rechtspflege und Juristenausbildung -> Gerichtsorganisationsgesetz -> Landesgesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes -> Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung -> Landesgesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches -> Landesschlichtungsgesetz -> Landesnachbarrechtsgesetz -> Landesgesetz über die juristische Ausbildung -> Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung -> Landesjustizvollzugsgesetz
Regelungen zur Bildung -> Schulgesetz -> Hochschulgesetz
Regelungen zur Wirtschaft -> Ladenöffnungsgesetz -> Gaststättenverordnung -> Nichtraucherschutzgesetz -> Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte
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