➽️ Merkzeichen Rf
发布时间:2026-11-01 | 浏览:2
Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 21.03.2026 | Jetzt kommentieren | Jetzt bewerten
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlage für das Merkzeichen Rf
Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Antragstellung und Anerkennung des Merkzeichens Rf
Anerkennung und Eintrag ins Schwerbehindertenausweis
Beispiel für das Merkzeichen Rf
Geltungsdauer der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Weiterführende Informationen und Hilfestellungen
Was bedeutet das Merkzeichen Rf?
Wer hat Anspruch auf das Merkzeichen Rf?
Wie wird das Merkzeichen Rf beantragt?
Welche Voraussetzungen müssen für das Merkzeichen Rf erfüllt sein?
Was sind die Rechte und Vorteile des Merkzeichens Rf?
Gelten die Vorteile des Merkzeichens Rf auch für Begleitpersonen?
Welche Fahrzeuge sind vom Merkzeichen Rf ausgeschlossen?
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Anwendung des Merkzeichens Rf?
Können weitere Merkzeichen gleichzeitig mit dem Merkzeichen Rf eingetragen sein?
Was passiert, wenn sich die Situation eines Schwerbehinderten mit Merkzeichen Rf verbessert?
Rechtsgrundlage für das Merkzeichen Rf
Die Rechtsgrundlage für das Merkzeichen Rf findet sich im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) . Dort ist geregelt, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung , die das Merkzeichen Rf im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben, von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Um das Merkzeichen Rf zu erhalten und somit von der Rundfunkbeitragspflicht befreit zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorliegen einer Schwerbehinderung: Der Antragsteller muss einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 nachweisen können.
Bezug von Sozialleistungen: Der Antragsteller muss aufgrund seiner Behinderung Leistungen nach dem SGB II , SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Feststellung der Zugehörigkeit zu einer der in § 6 RBStV genannten Personengruppen: Hierzu zählen beispielsweise Blindenhörer, Hörfunkteilnehmer, Gehörlose und Versorgungsempfänger, die wegen Geschäfts- oder Vertretungsunfähigkeit unter Betreuung stehen.
Antragstellung und Anerkennung des Merkzeichens Rf
Der Antrag auf Anerkennung des Merkzeichens Rf kann beim zuständigen Versorgungsamt oder einer anderen anerkannten Behörde gestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Landesämter für Soziales und Versorgung oder die Kreisverwaltungsbehörden. Die Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich, kann aber in Einzelfällen auch mündlich oder elektronisch erfolgen.
Anerkennung und Eintrag ins Schwerbehindertenausweis
Wird der Antrag auf Anerkennung des Merkzeichens Rf bewilligt, stellt die zuständige Behörde einen Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen aus . Mit dem Ausweis kann dann die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beim zuständigen Beitragsservice beantragt werden.
Beispiel für das Merkzeichen Rf
Ein 45-jähriger Mann ist aufgrund einer schweren Krankheit arbeitsunfähig und hat daraufhin einen Grad der Behinderung von 80 festgestellt bekommen. Da er aufgrund seiner Erkrankung Sozialleistungen bezieht und zu einer der in § 6 RBStV aufgeführten Personengruppen gehört, stellt er einen Antrag auf Anerkennung des Merkzeichens Rf bei seinem zuständigen Versorgungsamt. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird ihm das Merkzeichen Rf zuerkannt und in seinen Schwerbehindertenausweis eingetragen. Anschließend kann er die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beim Beitragsservice beantragen.
Geltungsdauer der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist grundsätzlich an die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises gebunden . Ist eine Neufeststellung der Schwerbehinderung erforderlich, muss auch eine erneute Prüfung der Voraussetzungen für das Merkzeichen Rf erfolgen.
Weiterführende Informationen und Hilfestellungen
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen des Merkzeichens Rf sowie Hilfestellungen bei der Antragstellung bieten unter anderem:
die Beratungsstellen der örtlichen Versorgungsämter ,
die Integrationsämter der Länder ,
die Deutsche Rentenversicherung oder
Fachverbände für Menschen mit Behinderungen .
Was bedeutet das Merkzeichen Rf?
Das Merkzeichen Rf ist ein Rechtsbegriff im deutschen Schwerbehindertenrecht und steht für " Rechtsanspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ". Es signalisiert, dass der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, auf dem das Merkzeichen Rf eingetragen ist, kostenfrei im öffentlichen Personennahverkehr befördert werden muss.
Wer hat Anspruch auf das Merkzeichen Rf?
Anspruch auf das Merkzeichen Rf haben in der Regel Schwerbehinderte , die wegen ihrer Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind. Dies umfasst Personen, die nach den gesetzlichen Regelungen ( § 146 SGB IX bzw. § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung ) keinen Führerschein besitzen dürfen oder denen die Teilnahme am Straßenverkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist ( § 145 Absatz 2 SGB IX ).
Wie wird das Merkzeichen Rf beantragt?
Um das Merkzeichen Rf zu erhalten, muss der Schwerbehinderte einen Antrag auf Verschlimmerung bei der zuständigen örtlichen Versorgungsbehörde stellen. Dort kann der Antrag auf Feststellung des Merkzeichens Rf als formloser Schriftsatz, mittels vorgefertigten Antragsformularen oder durch Eintragung des Merkzeichens Rf auf einem bereits bestehenden Schwerbehindertenausweis erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen für das Merkzeichen Rf erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen Rf sind im § 146 SGB IX geregelt. Danach haben Schwerbehinderte Anspruch auf das Merkzeichen, wenn sie dauerhaft und in erheblichem Maße von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs abhängig sind, weil sie aus gesundheitlichen Gründen
keinen Führerschein besitzen dürfen,
nicht in der Lage sind, ein Fahrrad zu benutzen,
auf Begleitung angewiesen sind, um sich außerhalb der Wohnung zu bewegen,
auf eine möglichst seltene Nutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr angewiesen sind.
Die dauerhafte Abhängigkeit vom öffentlichen Personennahverkehr muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
Was sind die Rechte und Vorteile des Merkzeichens Rf?
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen Rf haben einen Rechtsanspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr . Dies umfasst in der Regel Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Züge des Nahverkehrs ( § 145 Absatz 1 SGB IX ). Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Fahrzeugführer nicht dazu verpflichtet sind, Schwerbehinderte unentgeltlich zu befördern ( § 403 Absatz 2 BGB i.V.m. § 4 Absatz 2 Nr. 1 PBefG ).
In manchen Fällen können Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen Rf eine Wertmarke für das unentgeltliche Fahren erwerben, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen wird. Die Wertmarke wird ebenfalls von der Versorgungsbehörde ausgestellt.
Gelten die Vorteile des Merkzeichens Rf auch für Begleitpersonen?
Nein, das Merkzeichen Rf bezieht sich nur auf den Schwerbehinderten selbst. Für Begleitpersonen gibt es das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis. Wenn beide Merkzeichen ( Rf und B ) im Ausweis eingetragen sind, können sowohl der Schwerbehinderte als auch seine Begleitperson unentgeltlich im öffentlichen Personennahverkehr befördert werden.
Welche Fahrzeuge sind vom Merkzeichen Rf ausgeschlossen?
Das Merkzeichen Rf berechtigt nicht zur unentgeltlichen Nutzung von Fernzügen (wie zum Beispiel IC,EC oder ICE) sowie Privat- und Mietfahrzeugen, Taxen oder Fahrschulautos ( § 146 Absatz 1 SGB IX ).
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Anwendung des Merkzeichens Rf?
Ja, es kann lokal oder regional unterscheidliche Regelungen für den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs geben. Beispielsweise können die Wertmarken oder auch Freifahrtzonen zwischen den Bundesländern variieren. Wichtige Informationen hierzu finden Schwerbehinderte in der Regel auf den Webseiten der zuständigen Landesverwaltungen und Verkehrsverbünde.
Können weitere Merkzeichen gleichzeitig mit dem Merkzeichen Rf eingetragen sein?
Ja, das Merkzeichen Rf kann in Kombination mit anderen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Dies betrifft zum Beispiel die oben genannten Merkzeichen B (Begleitpersonen) oder G (gehbehindert), Bl (blind) und H (hilflos).
Was passiert, wenn sich die Situation eines Schwerbehinderten mit Merkzeichen Rf verbessert?
Sollte sich der gesundheitliche Zustand eines Schwerbehinderten mit Merkzeichen Rf nachweislich bessern und die Voraussetzungen für das Merkzeichen nicht mehr erfüllt sein, ist dies der zuständigen Versorgungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Diese kann dann eine Neubewertung des Schwerbehindertenausweises vornehmen.
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