Wesentlichkeitstheorie ᐅ Definition, Begriff und Erklärung
发布时间:2026-09-22 | 浏览:2
Wesentlichkeitstheorie
Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 12.04.2026 | Jetzt kommentieren | 4 Bewertungen
Inhaltsverzeichnis
Definition von „wesentlich“
Parlamentsvorbehalt in der Wesentlichkeitstheorie
Wesentliche Fragen gemäß BVerfG
Wesentlichkeitsgrundsatz als Mittelweg
Theorie der umgekehrten Wesentlichkeitstheorie
Die Wesentlichkeitstheorie besagt, dass wesentliche Entscheidungen in der deutschen Verfassung lediglich vom Parlament , also der Volksvertretung getroffen werden können . Dies hängt ganz ursächlich mit dem Grundsatz des 'Vorbehaltes des Gesetzes' zusammen, der ein zentrales Instrument zur Sicherung von Grundrechten darstellt.
Definition von „wesentlich“
Natürlich stellt sich zuerst die Frage nach der Definition von 'wesentlich'. Im grundrechtsrelevanten Bereich meint "wesentlich" in der Regel " wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte “. – BVerfGE 47, 46 (78f.) Letztlich soll die Anwendung der Wesentlichkeitstheorie bezwecken, dass, wenn ein Gesetzgeber seine Verwaltung beauftragt, Rechtsverordnungen zu erlassen, er dabei einen gewissen Rahmen vorgeben muss. In diesen Grenzen kann die 'untergesetzliche Normsetzung' frei und dem Zweck entsprechend agieren. Mit der Wesentlichkeitstheorie ist letztlich die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung beschrieben.
Der Vorbehalt des Gesetzes äußert sich in den bekannten Grundsätzen 'nulla poena sine lege scripta' . Das bedeutet, dass es eine Strafandrohung nur geben kann, wenn auch ein entsprechendes geschriebenes Gesetz existiert .
' Nulla poena sine lege praevia' - das Rückwirkungsverbot besagt, dass keine Straftat bestraft werden darf, die zur Tatzeit noch keine Straftat war .
' Nulla poena sine lege certa' - die Gesetze müssen eindeutig sein, eine Bestimmtheit des Strafgesetzes ist notwendig.
'Nulla poena sine lege stricta' - eine Interpretation des Gesetzeswortlautes ist nicht erlaubt. Dies nennt sich Analogieverbot .
Parlamentsvorbehalt in der Wesentlichkeitstheorie
Dieser Grundsatz bedeutet, dass alle Entscheidungen, die ein substanzielles Gewicht für das Gemeinwesen aufzeigen, notwendigerweise einer direkten parlamentarischen Zustimmung bedürfen. Sie sind nicht der Entscheidungsmacht anderer Organe der Staatsgewalt zu übergeben. Von diesem substantiellen Gewicht sind beispielsweise Personalentscheidungen betroffen: So sind die zentralen Organe der Staatsgewalt, also der Bundeskanzler , der Bundespräsident, der Bundesrichter, unbedingt durch das Parlament beziehungsweise die Bundesversammlung zu wählen.
Alle anderen Personalentscheidungen müssen, um rechtens zu sein, eine lückenlose, demokratische Legitimierungsreihenfolge aufweisen, die letztlich beim Parlament endet. Alle Beschlüsse, Regelungen, Gesetze, Vorschriften, die eine Einschränkung von Grundrechten bedeuten, also eine Begrenzung, Beschneidung von durch die Verfassung normierten Grundrechten, können, nach dem Prinzip des Gesetzesvorbehaltes, lediglich durch parlamentarisch normierte Schranken gesetzt werden.
Mit dem Budgetierungsrecht wird das Parlament den Haushalt aller Organe der Staatsgewalt abstecken. Das eherne Prinzip der Parlamentsarmee besagt, dass lediglich und ausschließlich das Parlament über eine Kriegserklärung oder auch den Einsatz von Streitkräften entscheiden darf.
Wesentliche Fragen gemäß BVerfG
Ein Versuch der Definition ist, wesentliche Fragen seien:
' alle Fragen, die für die Ausübung der Grundrechte wesentlich sind, unabhängig davon, ob im konkreten Fall Freiheitsrechte oder Gleichheitsrechte betroffen sind '. - Vgl. BVerfGE 47, 46-85, Rn. 99 Hierzu werden von der Gesetzgebung besonders auch gezählt die genaue Regelung von Schutzpflichten sowie Teilhaberechten . Selbstverständlich impliziert die Formulierung alle für das Grundrecht relevanten Handlungen , auch solche, die als Handlung einem Eingriff in die Grundrechte gleichkommen .
Es existieren auch noch wesentliche Fragen, die nicht direkt auf das Grundrecht des Staatsbürgers einwirken. Sie haben dennoch Bedeutung für das Volk. Als Beispiel sei genannt die Subventionierung von Presseunternehmen, die Präklusionsregeln im Verwaltungsverfahrensrecht als auch die Beleihung. Der Gesetzgeber hat sich an die demokratischen Grundregeln zu halten, will konkret meinen, dass alles Wesentliche, oder das, was zu solchem wird, vom Gesetzgeber, will meinen dem Vertreter des Volkes, dem Parlament zu regeln und zu entscheiden ist. Alles was wesentlich ist, muss auch normiert in Gesetzen vorhanden sein. Je wesentlicher die Materie der Sache, Handlung, Entscheidung ist, desto umfangreicher und exakter haben die Anwendungsnormen zu sein.
Durch Gesetz können die Bundesregierung , ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden...
Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation, über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen … - Artikel 80 GG Grundgesetz
Wesentlichkeitsgrundsatz als Mittelweg
Beim Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee (10. - 23. August 1948 ) arbeiteten in einem Ausschuss, der diverse Namen trug, von 'Sachverständigen-Ausschuß für Verfassungsfragen' bis 'Herrenchiemseer Konvent' ,'sachverständige Beamte' das Grundgesetz aus. Hierbei suchte man unter anderem für den ursprünglich als Gesetzestext vorgesehenen Begriff des 'ausdrücklichen Gesetzesvorbehaltes' eine andere, abgeschwächtere Lösung, die, nun fixiert, zum Beispiel nicht das Handeln der Leistungsverwaltung umfasst. Der Wesentlichkeitsgrundsatz war im Grundgesetz festgelegt.
Ein eigentlicher Vorbehalt des Gesetzes existiert also, obwohl man das annehmen sollte, im Grundgesetz nicht . Interessant an dieser Stelle, dass die 'sachverständigen Beamten' natürlich altgediente Rechtswissenschaftler und Juristen waren. So zum Beispiel auch ein Theodor Maunz, gestorben 1993 in München. Der deutsche Hochschullehrer war von 1957 bis 1964 bayerischer Kulturminister. Er trat von seinem Amt zurück, als bekannt wurde, welche Funktionen er unter der Nationalsozialtischen Regierung innehatte. Bis zu seinem Tod publizierte er in der 'National-Zeitung'. Roman Herzog, Bundespräsident a.d. schrieb über ihn: „Maunz war nach 1948/49 mit Sicherheit einer der beherrschenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, man kann auch sagen, er hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt.“
Der nichtsdestoweniger urdemokratische Begriff des Vorbehalts des Gesetzes zeigt in seiner Erweiterung auf den formellen Gesetzesbegriff in der modernen Gesetzgebung unsrer Staatsorganisation eindeutige Spuren.
Das Prinzip der Gewaltenteilung nach Judikative, Exekutive und Parlament bedeutet den Parlamentsvorbehalt, Exekutive und Justiz sind lediglich ausführende Organe, die den Gesetzen zu folgen haben. Auch das Prinzip der Demokratie wird deutlich, nur vom Volk (also vom Parlament) geht eine Entscheidung über die Reichweite von Grundrechten aus. Sind Grundrechte im Gesetz einmal festgeschrieben, sind sie nur vom Volk (dem Parlament) auch wieder zu ändern. Das Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes, das Wesentlichkeitsprinzip, entspricht voll und ganz dem Rechtsstaatsprinzip .
Theorie der umgekehrten Wesentlichkeitstheorie
Ein Problem der Rechtswissenschaften, das in unserer Zeit rasend schneller Entwicklung im Computerbereich, in allen technischen und auch umweltrechtlichen Belangen zum Stolperstein wird, ist die Tatsache, dass sich die Gesetzgebung mehr und mehr darauf verlegt, auf die Regelungen und Vorschriften privater Normungsverbände zu verweisen. Man spottet: Das Wesentliche stünde nicht im Gesetz niedergeschrieben, sondern vielmehr in privaten technischen Regelwerken und Verwaltungsvorschriften. Es stellt sich die Frage, wie dieses Phänomen in Gesetzen, in der Gesetzgebung abgebildet werden könnte.
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